Reisen mit Haustier

Die Urlaubszeit ist die schönste Zeit im Jahr. Noch schöner ist es, wenn man die geliebte Fellnase sogar mitnehmen kann. 

Jedoch gibt es vor Allem bei Reisen ins Ausland einiges zu beachten:

Wahl des Reiseziels

Wo soll die Reise hingehen? Oder noch wichtiger: Gibt es in den Urlaubsdomizilen eine erhöhte Ansteckungsgefahr für bestimmte Krankheiten? Diese Fragen sollten VOR JEDEM Fahrtantritt geklärt werden! 

So gibt es in bestimmten Gebieten ein gehäuftes Auftreten von Krankheiten, die durch Zecken übertragen werden ( siehe auch Infopunkt „Zeckenprophylaxe“). Aber auch bestimmte Mückenarten können Krankheiten übertragen. So wird die Leishmaniose über Sandmücken übertragen. Einige Stechmückenarten übertragen den Herzwurm.  Deshalb sollte das Hautier vor einer Reise in Gebiete mit erhöhtem Vorkommen solcher Krankheitsübertäger (Vektoren) entsprechend geschützt werden. Die gängigsten Präpatate (Repellentien) sind als Halsbänder oder Spot-on- Lösungen erhältlich.

Wo treten welche Erreger gehäuft auf? 

Die European Scientific Counsel Companion Animal Parasites (ESCCAP) hat Karten zur Erregerverbreitung entwickelt. 

Was muss ich bei Reisen ins Ausland zusätzlich beachten?

Wenn man mit seinem Haustier in das Europäische Ausland verreisen möchte, muss ein EU-Heimtierausweis für das entsprechende Tier mitgeführt werden.

Das Haustier muss gekennzeichnet und eindeutig identifizierbar sein. Für Tiere die ab dem 03.07.2011 gekennzeichnet wurden, ist eine Kennzeichnung mittels genormtem Transponder verpflichtend. Tiere die vor dem 03.07.2011 gekennzeichnet wurden können auch über eine Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Tranpondernummer (oder Tätowierung) muss in dem EU-Heimtierausweis vermerkt werden, um die eindeutige Zuordnung des Ausweises zu dem Tier zu gewährleisten.

Desweiteren  muss das reisende Tier über eine gültige Tollwutimpfung verfügen. Diese muss ebenfalls im Ausweisdokument bescheinigt sein. Zu beachten ist hierbei, dass bei Erstimpfung oder bei verspäteter Wiederholungsimpfung eine Karenzzeit von 21d eingehalten werden muss, bevor die Impfung gültig ist.  Bei fristgemäßer Boosterung entfällt diese Frist. 

In manchen (Nicht-Eu-) Ländern sind weitere Bestimmungen einzuhalten.

Ob eine vorherige Entwurmung (120 bis 24 Stunden vor Einreise z. B. für Reisen nach Norwegen oder Großbritannien) oder Bescheinigungen über Titer der Tollwutantikörper (z. B. Ukraine) nachgewiesen werden müssen, ist im jeweiligen Auswärtigen Amt des entsprechenden Urlaubsortes zu erfragen.

Diese Recherchen sollten rechtzeitig erfolgen, da einige Untersuchungen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen können.