Trichinen

Trichinen sind Fadenwürmer, die durch Verzehr von infiziertem Fleisch auf den Menschen übertragen werden und Herzmuskel- oder Hirnhautentzündungen verursachen können. Weitere Symptome sind Erbrechen, Durchfall und Fieber. 

Die größte Ansteckungsgefahr geht von infiziertem Schwarzwild (Wildschwein), Nutria und Dachsen aus.

Jäger sind deshalb verpflichtet von jedem erlegten Wild eine Fleischprobe zur Untersuchung auf Trichinen einzureichen. Eine Zuwiderhandlung ist ein Straftatbestand.

Wer entnimmt die Proben?

Die Proben sind durch den Jäger zu entnehmen. Dieser braucht dazu einen gültigen Jagdschein, eine Schulung und eine behördliche Ermächtigung (z. B. durch das Veterinäramt). 

Wie sind diese Proben zu entnehmen?

Pro erlegtem Wild sind zwei Muskelproben für die Trichinenuntersuchung zu entnehmen. 

Die erste Probe ist ein walnussgroßes Stück (ca. 50g)  aus dem Zwerchfellspfeiler. Ist dieser paarige Muskelstrang nicht mehr erhalten, kann alternativ ein Stück des Restzwerchfells, ein zweites Stück aus dem zweiten Vorderlauf oder eine Probe aus der Zunge entnommen werden.

Die zweite Probe sollte etwa 50g umfassen und wird von der Unterseite des Vorderlaufes entnommen (Unterarm). 

Bei der Probenentnahme ist der Wildkörper an Brust und Bauch mit einer Wildmarke zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung ist auch auf den Proben und den vollständig ausgefüllten Wildursprungsscheinen des jeweiligen Amtes (Dokumentation in vierfacher Ausführung) anzubringen. Die Proben sind gekühlt aber nicht gefroren (!) zu lagern und der Untersuchungsstelle nebst vollständig ausgefüllter Dokumentation zu übergeben. 

Quelle: jagd1.de

Untersuchung in unserer Praxis

In unserer Praxis werden Ihre Proben im Rahmen einer Fleischbeschau dienstags und freitags untersucht. Sie können die Proben ohne Termin an diesen Tagen zusammen mit Ihrer ausgefüllten Entnahme-Dokumentation bis 17.00 Uhr abgeben. Wenn ein positiver Befund vorliegt und Trichinenbefall nachgewiesen wurde erhalten Sie am Folgetag eine telefonische Benachrichtigung. Anderenfalls erhalten Sie keine Benachrichtigung.